Leasing / Sale-and-Lease-Back

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Wie auch immer Ihr Anschaffungswunsch aussehen sollte – wir haben für Ihre Bedürfnisse ein offenes Ohr. Persönlich, transparent und fair – dafür stehen wir. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Finanzierungslösungen, die individuell auf Sie, Ihre Wünsche und Ihre finanziellen Möglichkeiten zugeschnitten sind. So schaffen Sie sich die Freiräume, die Sie für Ihr Kerngeschäft benötigen. Zögern Sie nicht uns anzusprechen, gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Wir bieten Ihnen Finanzierungsmodelle oder Finanzierungsunterstützung für (fast) alle Objekte von A bis Z. Nur Häuser und Grundstücke gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Ob Mietkauf oder Leasing, wir entscheiden ganz nach Ihren Bedürfnissen. Dabei erfahren Sie den Rundum-Service mit viel Gestaltungsspielraum für individuelle Lösungen. Nachfolgende Objekte verstehen wir als unsere Kernkompetenzen für unsere Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Häufige Fragen und Antworten rund um Leasing & Mietkauf

Eine vorzeitiger Kauf bzw. eine vorzeitige Ablösung des Vertrages ist grundsätzlich möglich. Gern berechnen wir Ihnen den jeweiligen Kaufpreis bzw. die vorzeitige Ablösesumme zum möglichen Stichtag. Ihr Firmenkundenbetreuer steht Ihnen gern zur Seite.

Der Vertrag beginnt in dem auf die Übernahme des Objektes folgenden Monatsersten.

Das kommt immer auf die Vertragsgestaltung und den Leasinggeber an. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Andienungsrecht haben, so wird Ihnen die LG nach Vertragsende zu einem Kaufpreis anbieten. Einige Leasinggesellschaften verlangen das Objekt grundsätzlich zurück, andere bieten schon bei Vertragsabschluss eine schriftliche Kaufoption an. Alles Abhängig von der Vertragsgestaltung und der Leasinggesellschaft

Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasinggebers werden während der Leasingdauer durch die Zahlungen des Leasingnehmers voll amortisiert. Der Leasingnehmer entscheidet am Vertragsende, ob er das geleaste Objekt zurückgibt, den Vertrag verlängert oder ein Kauf in Betracht zieht.

Die Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasinggebers werden während der Leasingdauer durch die Zahlungen des Leasingnehmers nur teilweise amortisiert. Dadurch sind die Leasingraten niedriger als bei einem Vollamortisations-Leasingvertrag. Über den nicht amortisierten Betrag (Restwert) vereinbaren der Leasingnehmer und der Leasinggeber ein Andienungsrecht. Das bedeutet, dass der Leasinggeber vom Leasingnehmer den Kauf des Investitionsgutes zum Restwert verlangen kann. Ausgeübt wird das Andienungsrecht nur dann, wenn kein den Restwert übersteigender Marktwert beim Verkauf erzielt werden kann.

Grundsätzlich trägt der Leasingnehmer die Kosten für Wartungen und Reparaturen. Wer jedoch zusätzlich zum Leasingvertrag ein Wartungs- & Verschleiß-Paket abschließt, der profitiert – abhängig vom Leistungsumfang – von einer Kostenübernahme durch den Leasinggeber.

Ja, Zubehör und teilweise auch Serviceleistung können mit geleast werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Firmenkundenbetreuer.

Beim Restwertleasing wird vor Beginn der Laufzeit ein Soll-Restwert des Objektes festgelegt: Der sogenannte kalkulierte Restwert. ... Weist das Objekt nach der Leasinglaufzeit einen geringeren Wert auf, als vertraglich vereinbart, muss die/der Leasingnehmer*in die Differenz nachzahlen.

Der kalkulierte Restwert ist - wie der Name schon sagt - nicht der Kaufpreis. Die Leasinggesellschaft wird das Objekt zum Marktwert verkaufen bzw. den Leasingnehmer anbieten

Veräußern kann, dann hat der Leasingnehmer die Differenz zwischen Restwert und Verkaufserlös an die Leasinggesellschaft zu zahlen. Beim ÖAMTC Kfz-Leasing* wird besonders viel Wert auf einen marktkonformen Restwert gelegt

Da die Leasinggesellschaft nur in die Bestellung eintritt, bleibt der Lieferant grundsätzlich Ansprechpartner für Garantie- und Gewährleistungsansprüche.

Leasing ist wie eine Art Miete mit einer nach Vertragsende bestehenden Kaufoption zu verstehen. Das Objekt wird bei der HW bilanziert und die fälligen Leasingraten können vom Kunden direkt in die Kosten übernommen werden. Beim Mietkauf wird der Kunde am Ende immer Eigentümer des Objektes. Der Kunde bilanziert das Objekt in seinen Büchern und schreibt es dementsprechend ab.

Grundsätzlich sind Sondertilgungen sowohl im Leasing als auch im Mietkauf möglich. Zu beachten ist hier jedoch, dass im Falle einer Sondertilgung eine Bearbeitungsgebühr aufgrund der Vertragsanpassung fällig wird.

Sie haben ein Fahrzeug oder eine Maschine finanziert und nun steht die Zahlung des Restwertes oder der Ballonrate an? Gern prüfen wir für Sie die Verlängerung, so dass Sie das Objekt bequem weiternutzen können.

Bei der HW können Objekte jeden Alters finanziert werden. Wichtig ist hierbei nur, dass die Objekte in einem betriebsgewöhnlichen Zustand sind, so dass eine sachgemäße Nutzung gewährleistet werden kann.

Händler, welche Ihren Kunden direkt ein Vor-Ort kalkuliertes Angebot oder Verträge überreichen möchten, bieten wir ein webbasiertes Kalkulation und Dokumentenmanagementsystem. Diese extra für die HW Leasing entwickelte Software kann bequem über unsere Homepage erreicht werden und ist optimal auf die Bedürfnisse, auch im Sinne der Handhabung, auf unserer Kunden und Händler abgestimmt. Sollten Sie hier dran Interesse haben, lassen Sie es uns gern wissen.

Wir, die HW Leasing GmbH, sind ein mittelständisches, banken- und herstellerunabhängiges Finanzierungsinstitut mit dem Hauptsitz in der Hansestadt Wismar. Die HW wurde im Jahr 1992 durch Herrn Thomas Agerholm gegründet und konnte sich bis dato mit mehreren Niederlassungen in ganz Deutschland etablieren.

Wir bieten für alle Gewerbetreibenden Leasing und Mietkauffinanzierungen an, sowohl als Einkaufs- oder auch als Absatzfinanzierung. Um sich verloren gegangene Liquidität wieder zu schaffen, können auch Sale and Lease Back oder Sale and Mietkauf Back-Finanzierungen in Anspruch genommen werden.

Es erfolgt durch den jeweiligen Betreuer eine Bonitätsprüfung. Je nach Objekt, Branche oder auch Anschaffungswert werden unterschiedliche Daten angefordert und geprüft. Welche Informationen wir hierfür genau benötigen, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Ansprechpartner.

Wir bieten ein sogenanntes „Händlerportal“ an. Dort können Händler, auf Ihr individuell abgestimmtes Sortiment, Angebote zusammen mit dem Kunden rechnen und erstellen. Wenn der Kunde direkt von dem Angebot überzeugt ist und die Bonität geprüft wurde, können nachfolgend die Vertragsdateien erstellt werden, mittels des Händlerportals.

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