Compliance

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Hinweisgebersystem – Einreichung von Hinweisen

Für die HW Leasing GmbH hat das regelkonforme Verhalten höchste Priorität und bildet unter anderem das Fundament unseres Unternehmenserfolgs. Um Compliance-Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und somit Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner zu vermeiden, helfen uns seriöse Hinweise.

Mitarbeiter, aber auch Dritte, haben jederzeit die Möglichkeit, Hinweise auf regelwidriges Verhalten gegen gesetzliche Vorschriften und unternehmensinterne Regeln, insbesondere zu folgenden Themengebieten zu geben:

 

Hierfür stellen wir über mehrere Kanäle die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zur Verfügung. Jede Meldung wird geprüft und konsequent nachgegangen. Die Interessen der hinweisgebenden Personen sowie deren Vertraulichkeit werden geschützt. Druck auf hinweisgebende Personen oder daraus resultierende Nachteile werden nicht toleriert, sodass diese keine Sanktion für die Abgabe ihres Hinweises zu befürchten haben. Wir halten Sie an, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen und ausschließlich seriöse Hinweise abzugeben. Die Meldekanäle dürfen auf keinen Fall nicht dazu missbraucht werden, bewusst falsche Hinweise abzugeben.

Achtung! Die Meldekanäle sind keine Kanäle für allgemeine Kundenbeschwerden. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihren zuständigen Firmenkundenbetreuer, Sachbearbeiter oder über die E-Mail schwanbeck@hw-leasing.de.

Im Folgenden finden Sie die Meldewege, die wir für die Einreichung von Hinweisen eingerichtet haben

Ungeachtet für welchen Weg Sie sich entscheiden, Sie erhalten eine Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen über Ihren Hinweis und auch eine finale Rückmeldung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Alle Hinweise werden zunächst von unserer intern eingerichteten Stelle aufgenommen.

1. Hinweise über ein Portal

Hinweise geben Sie bitte über das nachfolgende Portal ab: https://hwleasing.hinweisgeberportal.de/

2. Postalische Hinweise
Alternativ können Hinweise auch per Post eingereicht werden. Hierfür bitte „persönlich an interne Stelle“ im Adressfeld vermerken, um die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen zu schützen.

3. Persönliche Hinweise
Sie können auch im persönlichen Gespräch einen Hinweis einreichen. Dazu können Sie über einen der vorgenannten Meldekanäle einen persönlichen Termin abstimmen.